AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ME Solar GmbH – Ausschließlich für Unternehmer (B2B)
VORBEMERKUNG: AUSSCHLIESSLICH FÜR UNTERNEHMER
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt und die Ware zu gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken erwirbt.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der ME Solar GmbH (nachfolgend ‘Verkäufer’) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Zustandekommen des Vertrages
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop, in Katalogen oder sonstigen Angeboten stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Katalog bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Durch die Bestellung einer Ware gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer das Angebot des Kunden durch eine Auftragsbestätigung annimmt oder die Ware liefert.
Die Auftragsbestätigung wird dem Kunden per E-Mail zugesandt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse erreichbar ist.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich Versandkosten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Zahlung des Kaufpreises ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
4. Lieferung und Gefahrübergang
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über.
Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise ein Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
5. Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB)
(1) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden und erkennbare Mängel zu prüfen.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
(3) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(4) Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
6. Transportschäden
(1) Transportschäden sind bei Anlieferung unmittelbar gegenüber dem Frachtführer auf dem Lieferschein zu vermerken und zu dokumentieren (Fotos).
(2) Der Käufer hat uns Transportschäden unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt, schriftlich mitzuteilen.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers (einfacher Eigentumsvorbehalt).
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
(3) Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache.
8. Gewährleistung
(1) Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren bei neu hergestellten Sachen in 12 Monaten, bei gebrauchten Sachen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(3) Im Gewährleistungsfall sind wir nach unserer Wahl berechtigt, zunächst nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Soweit gesetzlich vorgesehen, kann der Käufer weitergehende Rechte gemäß § 437 BGB erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder endgültig verweigert wurde.
(4) Kosten für Demontage, Montage, Gerüste, Kräne, Ertragsausfälle oder sonstige Folgeschäden werden nicht übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die von uns gelieferte Hardware. Leistungen Dritter, insbesondere Montage-, Planungs-, Inbetriebnahme- oder Programmierungsleistungen, sind nicht Bestandteil der Gewährleistung.
9. Herstellergarantien
(1) Etwaige Herstellergarantien (z. B. 25 Jahre Leistungsgarantie) bestehen ausschließlich zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Hersteller.
(2) Wir unterstützen den Käufer im Rahmen des Zumutbaren bei der Abwicklung von Herstellergarantieansprüchen, insbesondere bei der Kontaktaufnahme mit dem Hersteller. Eine eigene Verpflichtung zur Erfüllung der Herstellergarantie wird hierdurch nicht begründet.
(3) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers gegenüber uns nach §§ 437 ff. BGB bleiben hiervon unberührt.
10. Haftung
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
(3) Ansprüche wegen entgangenem Gewinn, Ertragsausfall, Nutzungsausfall oder sonstigen mittelbaren Schäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Dies gilt insbesondere für photovoltaische Anlagen. Der Ertrag hängt von zahlreichen äußeren Einflüssen ab, wie insbesondere Witterung, Dachneigung, Verschattung, Montageart und Temperatur. Eine Gewähr für einen bestimmten Ertrag oder eine bestimmte Leistungsklasse wird nicht übernommen.
(5) Die Haftung für die stetige Verfügbarkeit dieser Website und der darauf angebotenen Waren ist ausgeschlossen.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Grevenbroich, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12. Technische Daten und Produktabbildungen
(1) Technische Daten, Leistungswerte und Produktabbildungen auf unserer Website, in Katalogen oder sonstigen Werbemitteln dienen ausschließlich der Beschreibung und stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB oder eine zugesicherte Eigenschaft dar.
(2) Geringfügige Abweichungen in technischen Daten, Maßen, Farben und Ausführungen sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar. Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten.
13. Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Lieferengpässe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
(2) Dies gilt insbesondere für Verzögerungen aufgrund von:
– Seeverkehrsstörungen (z. B. Suezkanal, Rotes Meer)
– Zollverzögerungen oder behördlichen Einfuhrbeschränkungen
– Lieferengpässen bei Vorlieferanten
– Transportbeschränkungen für Gefahrgut (Lithium-Batterien)
14. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(3) Wir nehmen nicht an einem freiwilligen Verbraucherschlichtungsverfahren teil.